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   OLG Celle, 02.04.1997 - 1 Ss 350/96   

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OLG Celle, 02.04.1997 - 1 Ss 350/96 (https://dejure.org/1997,5963)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.04.1997 - 1 Ss 350/96 (https://dejure.org/1997,5963)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. April 1997 - 1 Ss 350/96 (https://dejure.org/1997,5963)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 53 Abs. 1 Nr. 3 WaffG; § 28 WaffG; § 56 Abs. 1 Nr. 1 WaffG ; § 434 Abs. 1 S. 1 StPO; § 435 StPO ; § 318 S. 1 StPO; § 343 Abs. 2 StPO; § 74 StGB
    Unerlaubter Erwerb und Besitz einer halbautomatischen Selbstladewaffe; Entschädigung für die Einziehung einer Schusswaffe; Vertretung eines Revisionsberechtigten bei der Einlegung eines Rechtsmittels; Revisionseinlegung ohne Vertretungsmacht; Verhältnismäßigkeit einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unerlaubter Erwerb und Besitz einer halbautomatischen Selbstladewaffe; Entschädigung für die Einziehung einer Schusswaffe; Vertretung eines Revisionsberechtigten bei der Einlegung eines Rechtsmittels; Revisionseinlegung ohne Vertretungsmacht; Verhältnismäßigkeit einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46; WaffG §§ 53, 56; StPO § 473 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.12.1992 - 1 StR 618/92

    Einziehung - Verhältnismäßigkeit - Strafzumessung - Nebenstrafe

    Auszug aus OLG Celle, 02.04.1997 - 1 Ss 350/96
    Eine derartige Beschränkung ist aber wegen der Wechselwirkung zwischen Einziehung und Strafausspruch nicht wirksam, so daß sich die Anfechtung auf den gesamten Rechtsfolgenausspruch erstreckt (vgl. BGH StV 93, 359 = NStZ 93, 400).

    Insoweit reicht es nicht aus, ohne erkennbaren Zusammenhang mit der Strafzumessung die Verhältnismäßigkeit der Einziehung zu erörtern (vgl. BGH StV 93, 359, 360).

  • BGH, 16.03.1995 - 4 StR 105/95

    Strafänderung - Strafänderungsgrund - Strafmilderung - Strafzumessung - Wert der

    Auszug aus OLG Celle, 02.04.1997 - 1 Ss 350/96
    Dies gilt insbesondere auch dann, wenn neben der Hauptstrafe die Nebenstrafe der Einziehung verhängt wird (vgl. BGH StV 95, 301; Schäfer, a.a.O., Rz 314 mwN.

    Sie ist unvollständig, wenn sie nicht erkennen läßt, ob sich das Gericht des Charakters der Einziehung als Nebenstrafe bewußt war und bedacht hat, daß eine Gesamtschau mit der Hauptstrafe erforderlich ist (vgl. BGH StV 95, 301).

  • BGH, 16.12.1987 - 2 StR 527/87

    Berücksichtigung des Verlustes der Beamteneigenschaft bei der Strafzumessung

    Auszug aus OLG Celle, 02.04.1997 - 1 Ss 350/96
    Insoweit bedarf es bei der Strafzumessung und damit auch schon bei der Auswahl des zutreffenden Strafrahmens einer Gesamtwürdigung des Gewichts aller gegen den Angeklagten verhängten Rechtsfolgen, um deren Wirkung insgesamt und damit die Schuldangemessenheit der Gesamtsanktion zu prüfen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 10; Schäfer, Strafzumessung, 2. Aufl., Rz 426 f., 310, 314, jeweils mwN.).
  • OLG Karlsruhe, 01.12.1975 - 3 Ss 155/75

    Mehrfachverteidigung durch Rechtsanwälte einer Sozietät

    Auszug aus OLG Celle, 02.04.1997 - 1 Ss 350/96
    Fehlt die für die Einlegung eines Rechtsmittels erforderliche Vertretungsmacht, ist das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen (vgl. OLG Karlsruhe NJW 76, 249; OLG München NJW 83, 1688; Meyer JurBüro 92, 74).
  • BGH, 13.05.1992 - 5 StR 204/92

    Konkurrenzverhältnis zwischen den Tatbestandsalternativen des Erwerbs und des

    Auszug aus OLG Celle, 02.04.1997 - 1 Ss 350/96
    zur Rechtsprechung des BGH in Fn. 238), solange eine strafmildernde Auswirkung der Einziehung nicht schon in Hinblick auf einen geringen Wert des Einziehungsgegenstandes ausscheidet (vgl. BGH StV 92, 570 LS).
  • OLG Brandenburg, 06.07.1994 - 2 Ss 8/94

    Rechtzeitigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels durch Telefax; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Celle, 02.04.1997 - 1 Ss 350/96
    Dies setzt aber voraus, daß der Vertreter im Zeitpunkt der Revisionseinlegung hierzu von dem Vertretenen bevollmächtigt ist (vgl. Brandenburgisches OLG NStZ 95, 52; LR-Hanack, StPO, 24. Aufl., § 341 Rz 8; KK-Pikart, StPO, 3. Aufl., § 341 Rz 13).
  • OLG Düsseldorf, 04.02.1988 - 2 Ws 128/87
    Auszug aus OLG Celle, 02.04.1997 - 1 Ss 350/96
    Die Revision ist vielmehr nur durch Rechtsanwalt ..., den Verteidiger des Angeklagten, zusammen mit dessen Revision eingelegt worden (vgl. zum insoweit berührten Verbot der Mehrfachverteidigung OLG Düsseldorf NStZ 88, 289).
  • OLG München, 29.04.1983 - 2 Ws 440/83
    Auszug aus OLG Celle, 02.04.1997 - 1 Ss 350/96
    Fehlt die für die Einlegung eines Rechtsmittels erforderliche Vertretungsmacht, ist das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen (vgl. OLG Karlsruhe NJW 76, 249; OLG München NJW 83, 1688; Meyer JurBüro 92, 74).
  • OLG Hamburg, 17.12.2012 - 2 Ws 175/12

    Nebenklage: Bestellung desselben Rechtsbeistands für mehrere Nebenkläger;

    Die Kosten eines vom Rechtsanwalt ohne Vollmacht eingelegten unzulässigen Rechtsmittels sind diesem aufzuerlegen (vgl. Meyer-Goßner, a.a.O., § 473 Rdn. 8, Hilger, a.a.O., § 473 Rdn. 9; OLG Celle, StraFo 1998, 31).
  • OLG Hamburg, 08.01.2013 - 3-48/12

    Strafverfahren: Rechtsmitteleinlegung für einen Nebenbeteiligten bei fehlender

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 473 Abs. 1 StPO (vgl. OLG Celle, StraFo 1998, 31, 32; ferner Meyer-Goßner, a.a.O., § 473 Rn. 8 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 14.08.2008 - 3 Ws 309/08

    Kostentragung bei Rechtsmitteleinlegung "ohne Zustimmung" des Verurteilten;

    Es ist zwar anerkannt, dass ein Strafverteidiger die Kosten des Rechtsmittels zu tragen hat, wenn er ohne Bevollmächtigung oder gegen den Willen des Angeklagten oder Verurteilten Rechtsmittel einlegt (OLG Celle Beschl. v. 02.04.1997 - 1 Ss 350/96 - juris; OLG Frankfurt NJW 1991, 3164; OLG Karlsruhe NJW 1976, 249, 250; OLG München NJW 1983, 1688, 1689; OLG Stuttgart Beschl. v. 05.05.1994 - 1 Ss 113/94 - juris; ThürOLG Beschl. v. 25.01.2006 - 1 Ws 16/06 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 19.11.2007 - 20 ZD 8/06

    Möglichkeit einer Vertretung des Vertreters der Einleitungsbehörde durch

    Den ohne Vertretungsmacht im Namen des Vertreters der Einleitungsbehörde das Beschwerdeverfahren betreibenden Rechtsanwälten wird ein Teil der Rechtsmittelkosten und notwendigen Auslagen des Beamten entsprechend den §§ 25 Satz 1 NDO, 473 Abs. 1 StPO auferlegt (vgl. NDH, Beschl. v. 17. Juni 1992 - 2 NDH L 1859/92, Seite 5 des Abdrucks; OLG Celle, Beschl. v. 2.4. 1997 - 1 Ss 350/96 -, Nds. Rpfl. 1998, 31, zitiert nach Juris, Rn. 13 des Langtextes).
  • LG Duisburg, 23.01.2014 - 36 KLs 1/13

    Verurteilung im Zusammenhang mit unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln und

    Ferner ist strafmildernd zu beachten, dass der Angeklagte L mit der außergerichtlichen Einziehung der halbautomatischen Kurzwaffen einverstanden gewesen ist (vgl. hierzu OLG Celle, Beschluss vom 2. April 1997 in: StraFo 1998, 31ff.).
  • OLG Stuttgart, 09.01.2001 - 3 Ws 222/00

    Zustandekommen des Verteidigermandats

    Er ist deshalb nach § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO zur Tragung der Kosten des Verfahrens über die am 17. September 2000 eingelegte Haftbeschwerde verpflichtet (OLG Frankfurt NJW 1991, 3164; OLG Celle StraFo 1998, 31; Kleinknecht/Meyer-Goßner § 473 StPO Rdnr. 8 je m.w.N.).
  • OLG Jena, 27.11.2003 - 1 Ws 359/03

    Strafvollzug, Rechtsbeschwerde, Vertretung, Vollmacht

    Die Kosten der Rechtsbeschwerde und die notwendigen Auslagen der Beteiligten waren dem vollmachtlos handelnden anwaltlichen Vertreter aufzuerlegen (OLG Celle, Urteil vom 2.4.1997, Az. 1 Ss 350/96, zit. n. Juris; KK-Laufhütte, StPO, 5. Aufl. vor § 137 Rn. 3; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 473 Rn. 8 jeweils m.w.N:).
  • LG Bonn, 27.12.2000 - 37 Qs 59/00

    Vollmacht und Verteidigerbestellung bei Anwalts-GmbH

    Danach ist auch der vollmachtslose Vertreter verpflichtet, die Kosten des Rechtsmittels zu tragen, OLG Celle, StraFo 1998, 31; KG, Rpflg.
  • OLG Jena, 29.05.2017 - 1 Ws 134/17

    Strafverfahren: Kostentragungspflicht des Strafverteidigers bei

    Soweit der Verteidiger hingegen nach § 297 StPO nicht zur Rechtsmitteleinlegung ermächtigt war, haftet er selbst als falsus procurator für die Kosten; dies ist namentlich dann der Fall, wenn die als Verteidiger auftretende Person von dem Beschuldigten überhaupt nicht mit der Verteidigung betraut worden war oder wenn der Verteidiger das Rechtsmittel gegen den ausdrücklichen Willen des Beschuldigten eingelegt hat (OLG Hamm, Beschluss vom 16.05.2012, Az. 3 Ws 52/12, mitgeteilt nach juris; ebenso für die persönliche Haftung des Verteidigers, sofern er das Rechtsmittel gegen den ausdrücklichen Willen des Beschuldigten eingelegt hat: OLG München NJW 1983, 1688, 1689; OLG Frankfurt NJW 1991, 3164; OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.05.1994, Az. 1 Ss 113/94, bei juris; OLG Celle, Beschluss vom 02.04.1997, Az. 1 Ss 350/96, bei juris; ähnlich für den Fall eines vollmachtlosen Vertreters: Senatsbeschluss vom 25.01.2006, Az. 1 Ws 16/06 bei juris).
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